Ansatz für EU-REACH
REACH ist die Verordnung der Europäischen Gemeinschaft über Chemikalien und ihre sichere Verwendung (EG 1907/2006).
Diese Verordnung soll den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt gewährleisten. Die REACH-Verordnung ist in Europa am 1. Juli 2007 in Kraft getreten. SAISONIC hat die notwendigen Vorbereitungen getroffen, um die REACH-Verordnung zu erfüllen.
Die REACH-Verordnung hat unterschied liche Anforderungen an "Chemikalien und Zubereitungen" und "Artikel".
Alle von der SAISONIC-Website beworbenen Produkte sind Artikel (* 1). Die Identifizierung eines Stoffes als Substanz von sehr hoher Bedeutung (SVHC) und seine Aufnahme in die Kandidaten liste schafft die Pflicht, Informationen über den in Produkten enthaltenen SVHC an Empfänger von Lieferanten in Europa zu übermitteln (* 2).
SAISONICs für unsere Kunden außerhalb Europas, SAISONIC stellt die notwendigen Informationen zur Verfügung, um die Pflicht zur Übermittlung von Informationen zu erfüllen, wenn die Produkte des Kunden, die unsere Produkte oder unsere Produkte enthalten, nach Europa gebracht werden. Es werden keine Beschränkungen für die Verwendung der Produkte auferlegt, und es ist auch kein Substanz verbot.
* 1Für Produkte, die nicht auf dieser Website beworben werden, kontaktieren Sie uns bitte
* 2 Relevanter Artikel: Artikel 59 (1, 10) und Artikel 33 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
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